Individuelle Bedarfsermittlung
In der Informations- und Beratungsstelle (INBES) der Stiftung Rheinleben können sich Menschen mit psychischer Beeinträchtigung bei der individuellen Bedarfsermittlung an kantonalen Leistungen (gemäss Behindertenhilfegesetz beider Basel) unterstützen lassen. Dabei stehen ihre persönlichen Bedürfnisse im Mittelpunkt.
Die Informations- und Beratungsstelle (INBES) wurde von der Stiftung Rheinleben mitaufgebaut. INBES unterstützt und stärkt Menschen mit psychischer Beeinträchtigung im Verfahren zur individuellen Bedarfsermittlung in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Tagesgestaltung. Damit befähigt INBES Menschen mit Behinderung zu einem möglichst selbstbestimmten und selbstständigen Leben.
Beschrieb
INBES wird im Auftrag der beiden Kantone Basel betrieben. In der Beratungsstelle wird auf der Grundlage der kantonalen Gesetzgebung der Behindertenhilfe der individuelle Bedarf der betroffenen Personen eruiert. Betroffene Personen können mittels einer Selbsteinschätzung ihres Individuellen Betreuungsbedarfs (IBBplus) oder durch das Erfassen der eigenen Wünsche und Ziele für den individuellen Hilfsplan (IHP) ihren Bedarf beschreiben.
Das Angebot umfasst ausserdem diese Leistungen:
- Unterstützung bei der Anmeldung zum Verfahren der Individuellen Bedarfsermittlung, Information und Beratung zum Verfahren
- Unterstützung bei der Suche nach einer Person für die fachliche Sicht im Individuellen Hilfeplan (IHP)
- Auf Wunsch Begleitung zu den Abklärungsgesprächen der Fachlichen Abklärungsstelle (FAS)
- Information zu den generellen Rechten und Pflichten
- Vermittlung bedarfsgerechter Leistungsangebote der Behindertenhilfe
Die Beratung ist kostenlos.
Erfahrungen
Das System der individuellen Bedarfserfassung ist komplex. Deswegen benötigen betroffene Menschen mit Beeinträchtigung Unterstützung. Dank der Beratung von INBES machen viele Menschen wichtige Schritte und erkennen ihre Ziele besser. Trotzdem zögern noch viele, die Unterstützung in Anspruch zu nehmen
Nächste Schritte
Rheinleben strebt daher mit anderen Informations- und Beratungsstellen wie Stiftung Mosaik , Peerwärts oder arbeitundmehr sowie den kantonalen Stellen an, die Angebote bekannter zu machen. Auch Informationsveranstaltungen sollen dazu beitragen, Fachpersonen und Betroffene auf das Angebot aufmerksam zu machen. Aufsuchende Beratung soll gefördert werden, um Hürden abzubauen.
UN-BRK-Artikel: Art. 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
Kommentare zu diesem Beitrag