Inklusionsrat von altra Schaffhausen
Der Inklusionsrat entwirft Aktionspläne zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechts-konvention innerhalb der Institution. Er achtet auf die Umsetzung der Gesetze innerhalb und ausserhalb der altra schaffhausen. Dementsprechend macht er Vorschläge, wie die Interessen bei der Umsetzung der Konvention auch auf kommunaler und kantonaler Ebene beeinflusst werden könnten. Die Vorschläge müssen der Geschäftsleitung zur Vernehmlassung und Freigabe vorgelegt werden.
Der organisationsinterne Inklusionsrat besteht aus 15 Mitgliedern und setzt sich im Idealfall zu einem Drittel aus Personen der Werkstätten, der Ausbildung und dem Wohnen zusammen. Die Vertretung der Lernenden im Inklusionsrat wird durch eine delegierte Person aus dem Lernenden-Rat gewährleistet. Der Lernenden-Rat bestimmt diese Vertretung selber. Der Anteil an Klienten aus allen Bereichen mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen beträgt 60%, die restlichen 40 % werden durch Personal aus allen Bereichen gestellt.
Vorgehen
Beschluss und Planung eines organisationsinternen Inklusionsrats durch die Geschäftsleitung sowie Verankerung im internen Positionspapier „Inklusion innerhalb der altra schaffhausen“ im Herbst 2016. Anschliessend Information des Personals und Ausschreibung bei Personal und Klientel, um sich als Mitglied des Inklusionsrats zu bewerben. Im Dezember 2016 erste Sitzung der gewählten Mitglieder mit Vertretern der Geschäftsleitung. Seither trifft sich der Inklusionsrat einmal pro Monat für 2 Stunden.
Anfänglich haben wir die Vorstellungen von Inklusion gesammelt und festgestellt, dass jede/r wieder etwas Anderes oder auch einfach nur etwas Diffuses darunter versteht. Spürbar jedoch war der Wunsch, sich für etwas engagieren zu können, bei etwas Neuem mitzumachen, dabei zu sein. Der Begriff Inklusion war zweitrangig. Es geht darum, dass alle gehört und niemand übergangen wird. Manchmal war die hierzu nötige Zurückhaltung des Fachpersonals an den Treffen eine Herausforderung!
Der Inklusionsrat nahm Ende Mai 2018 an einem Austauschtreffen mit anderen ähnlichen Gremien in Rorschach teil. Die Rückmeldung aus diesem Treffen mit den aktuell erarbeiteten Vorschlägen und Anliegen an die Geschäftsleitung fand in der Folge statt. Eine externe Beratung wurde für ein Audit an die Sitzung eingeladen. Ziel war es, die «Augenhöhe zu überprüfen».
Wirkung
Die Schaffung des Inklusionsrates wirkt intern und extern als aktives Bekenntnis und Zeichen von Anerkennung und gleichwertiger Teilhabe der Klientinnen und Klienten. Der Rat soll den Anpassungsbedarf für inklusive Teilhabe in der Institution einbringen.
Empfehlungen
Die Gruppe resp. das Wachsen in eine Rolle muss sich erst entwickeln und erfordert Zeit. Damit der Inklusionsrat seine Bestimmung leben kann, benötigt er Raum und Zeit und muss die Verantwortung übernehmen, sich selber zu gestalten. Themen wie Stillschweigen über Besprochenes, Ideen und Rollen müssen geklärt werden.
BRK-Artikel: Art27. (1) c) Arbeit und Beschäftigung Art29.b) Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben; aktive Förderung eines Umfeldes in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der Öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können und b) i). Art21. Recht der freien Meinungsäusserung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen entsprechen den UN-BRK-Artikel ein.
Kontakt
Sonja Anderegg
Altra Schaffhausen Grabenstrasse 5052 632 28 07
Sonja.Anderegg@altra-sh.ch
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