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Arbeit | Zürich

Personalkommission Drahtzug Zürich

Personalkommission Drahtzug Zürich
Foto: Thomas Entzeroth

Die Personalkommission (PEKO) vertritt die Interessen des gesamten Personals (Personen mit und ohne Beeinträchtigung). Davon ausgenommen sind die Mitglieder der Geschäftsleitung. Die PEKO befasst sich mit allgemeinen Fragen bzgl. Anstellungs- und Arbeitsbedingungen. Auf Anfrage der Betroffenen berät sie das Personal in arbeitsrechtlichen Fragen oder Konflikten.

Die gemischte PEKO besteht seit 2004. Eine Vertretung ist Gast an den Vorstandsitzungen. Die PEKO hat Antragsrecht an den Vorstand des Vereins Werkstätte Drahtzug. Die PEKO tagt 5-mal im Jahr alleine und 5-mal jährlich mit der Geschäftsleitung. 

Erfahrungen

  • Es kann etwas bewegt werden. Die Unterstützung der Kollegen wird geschätzt.
  • Es fördert den Austausch zwischen Mitarbeitenden und Angestellten mit und ohne Beeinträchtigung sowie aus verschiedenen Bereichen.
  • Man lernt den Umgang im politischen und organisatorischen Umfeld: Es braucht Geduld, oft mehrere Anläufe und das treffende Argument. Es ist nicht immer einfach mit Frustrationen, insbesondere bei wiederholter Ablehnung von Anträgen, umzugehen.
  • Das Antragswesen ist mit vielen Formalitäten verbunden.
  • Die Akzeptanz und Wertschätzung der PEKO nimmt kontinuierlich zu.

​Wirkungen

  • Es konnten einige Anträge umgesetzt werden.
  • Die stattfindenden Diskussionen und der Austausch ermöglichte Personalanliegen breiter abgestützt einzubringen.
  • Das Personal bringt sich aktiv ein, was zu spürbar mehr Anträgen führt.
  • Es besteht ein direkter Kontakt zur Geschäftsleitung und dem Vorstand, was die Transparenz erhöht und die Kommunikation vereinfacht.
  • Die gemischte PEKO (Mitarbeitende und Angestellte mit und ohne Beeinträchtigung) ermöglicht gleichberechtigte Teilhabe und gegenseitige Unterstützung.
  • PEKO Vertreter und weitere Mitarbeitende und Angestellte des Drahtzugs arbeiteten bei den laufenden UN-BRK-Projekten von INSOS ZH und INSOS Schweiz mit.

​Empfehlungen

  • Abgrenzungen zu anderen Themenbereichen im Betrieb sind wichtig, ein klar formuliertes Reglement ist dabei eine grosse Hilfe.
  • Einfaches und anonymes Antragswesen
  • Der Nutzen für den Betrieb ist hoch.

Nächste Schritte

Stärkung der PEKO im Sinne der UN-BRK. Dies erfolgt unter anderem durch ein von der Geschäftsleitung lanciertes Projekt zu Fragen der Umsetzung der UN-BRK im operativen betrieblichen Alltag, bei welchem auch die PEKO mitwirkt.

UN-BRK-Artikel: Art.27.1.c fordert das gleiche Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit und verlangt „zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen ihre Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte gleichberechtigt mit anderen ausüben können“. Ebenso gilt das Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben.

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Institution:

Drahtzug
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