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Mitbestimmung | Zürich

Selbstbestimmung am Lebensende

Selbstbestimmung am Lebensende
Foto: Wohnzentrum Frankental

Im Wohnzentrum Frankental wird die Zeit des Lebensendes soweit wie möglich individuell nach den Wünschen der Bewohnerinnen und Bewohner gestaltet. Sie dürfen bis zu ihrem Lebensende im Wohnzentrum bleiben und werden in der letzten Phase ihres Lebens gepflegt und begleitet.

Bei Urteilsfähigkeit wird ein Vorsorgeauftrag oder eine Patientenverfügung besprochen, ausgefüllt, und vom Betroffenen unterzeichnet (Bewohnerin/Bewohner, Angehörige, Arzt/Ärztin). Am jährlichen Standortgespräch wird dies standardmässig thematisiert und überprüft.

Bei eingeschränkter Urteilsfähigkeit werden Gespräche mit Bewohnerin/Bewohner, Angehörigen, Arzt/Ärztin, Betreuungspersonal und Leitung über das Thema geführt. Mit gezielten einfachen und konkreten Fragen werden Massnahmen bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes in einem Gesprächsprotokoll dokumentiert und jährlich beim Standortgespräch überprüft. Das Vorgehen mit konkreten Fragen hilft Mitarbeitenden, die Situation richtig einzuschätzen: Bsp.: Nur weil jemand sagt, er möchte nicht reanimiert werden, heisst das nicht, dass eine Lungenentzündung nicht behandelt werden soll.

Im Akutfall wird mit Angehörigen, Arzt/Ärztin, WG und Leitung gemeinsam das Vorgehen besprochen und Entscheidungen gefällt. Die Institution vertritt auch die Haltung, dass ein Entscheid für den begleiteten Freitod den Bewohnerinnen/Bewohnern zugestanden werden muss.

Die Rahmenbedingungen und das Vorgehen diesbezüglich sind im QMS geregelt. Hier ist es wichtig, frühzeitig das Thema mit dem betroffenen Team zu besprechen, berufsethisch zu reflektieren und das Vorgehen resp. die Kommunikation zu bestimmen.

Die Mitarbeitenden des Wohnzentrum Frankental setzen sich zusammen mit den Angehörigen auch extern für die Selbstbestimmung der Bewohnerinnen/Bewohner ein. Persönliche Werthaltungen vom Personal in Spitälern kann bei Urteilsunfähigkeit zu Schwierigkeiten und Widerständen führen. Damit Mitarbeitende sensibilisiert sind und die Rechte der Bewohner/ Bewohnerinnen auch nach aussen vertreten können, ist es wichtig, das Thema in der Institution offen und regelmässig zu besprechen.

Weil Patientenverfügungen grösstenteils ungenau und teilweise widersprüchlich ausgefüllt sind und Ärzte somit oft nicht wissen, welche Entscheidungen sie treffen sollen, planen wir in Zusammenarbeit mit dem USZ, das Tool vom Projekt ACP (Advanced Care Planning) einzuführen. Dies ermöglicht uns eine differenzierte und einheitlich gestaltete Grundlage. Das Tool wurde an einer Fachtagung mit dem Titel «Alles aus einer Hand versus Spezialisierung» von Dr. Andreas Weber vorgestellt. Die Befragung und das Erstellen des Dokuments werden wir von einer externen und eigens dafür geschulten Person durchführen lassen.

UN-BRK-Artikel: Art. 10: Die Vertragsstaaten bekräftigen, dass jeder Mensch ein innewohnendes Recht auf Leben hat, und treffen alle erforderlichen Massnahmen, um den wirksamen Genuss dieses Rechts durch Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen zu gewährleisten.

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Wohnzentrum Frankental
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