Werkstätten- / Wohnheimrat ARGO
Das Mitsprache- und Mitwirkungsrecht in allen wichtigen Bereichen, die Klientinnen und Klienten betreffen, gehört zu den in der UN BRK verbrieften Grundrechten der Menschen mit Behinderung. In der ARGO verstehen wir diese Aufgabe als eine wichtige Verpflichtung gegenüber den Klientinnen und Klienten und erfüllen sie selbstverständlich und auch gerne. Die Werkstätte- / Wohnheimräte der ARGO sind Gefässe zur Selbstvertretung der Klientinnen und Klienten. Sie bieten ihnen eine Möglichkeit, weitgehend autonom ihre Wünsche und Anregungen zu erfassen und diese als Mandatsträger direkt zu behandeln oder an die Betriebsleitungen weiterzuleiten
Werkstätten- / Wohnheimräte in der ARGO Graubünden
Seit einigen Jahren gibt es in allen Werkstätten und Wohnheimen der ARGO einen Werkstätten- bzw. Wohnheimrat. Der Werkstätten-/Wohnheimrat ist ein Selbstvertretergremium der Klientinnen und Klienten. Sie wählen aus ihrer Mitte die Vertreterinnen und Vertreter für eine bestimmte Amtsdauer. Die Ratsmitglieder sind Ansprechpersonen für die Anliegen der übrigen Klientinnen und Klienten. Als Selbstvertretergremium vertritt der Rat deren Anliegen gegenüber der Betriebsleitung.
Werkstätten- / Wohnheimrat als gelebte Basisdemokratie
Zur Wahl des Werkstätten- bzw. Wohnheimrats sind alle Klientinnen und Klienten zugelassen. Auch sind alle Klientinnen und Klienten als Werkstatt- bzw. Wohnheimräte wählbar. Es gibt keine Vorbedingungen an ihre Fähigkeiten. Diese Gleichberechtigung verhilft dem Rat zu seiner grossen Akzeptanz. Die Ratsmitglieder werden für eine bestimmte Amtsdauer gewählt. Danach erfolgt eine Gesamterneuerungswahl, was immer ein grosses Ereignis in den Betrieben ist.
Lebhaft und engagiert wird der Wahlkampf geführt! So wird Demokratie gelebt. Für viele Klientinnen und Klienten ist dies eine gute, manchmal sogar die einzige Möglichkeit in ihrem Leben, an einem demokratischen Prozess zu partizipieren.
Alle Klientinnen und Klienten können mit ihren Anliegen an die Räte gelangen. Die Mitglieder der Räte treffen sich regelmässig zu Ratssitzungen und behandeln die eingegangen Themen. Über die Diskussionen in den Sitzungen besteht, wie im politischen Leben üblich, Schweigepflicht. Die Räte wirken bei Festen, Jubiläen und Ehrungen mit. Sie bringen sich bei Themen der Arbeitssicherheit, Gesundheit und Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Wohnsituation ein und setzen sich für Interessen und Anliegen ihrer Kolleginnen und Kollegen ein.
Unterstützungsbedarf der Werkstätten- / Wohnheimräte
Wenn die Werkstätten- / Wohnheimräte für ihre Arbeit Unterstützung benötigen, können sie aus dem Betreuungsteam eine Vertrauensperson anfragen. Diese unterstützt die Räte bei der Erledigung der anstehenden Aufgaben. Die Vertrauensperson nimmt bewusst einen Rollenwechsel zu ihrer sonstigen Betreuungsaufgabe vor und wirkt ausschliesslich als Assistent/in des Ratsmitglieds. Selbstverständlich unterliegt auch die Assistenz der Schweigepflicht.
Die Räte können zudem weitere Hilfspersonen für gewisse Aufgaben bestimmen und sich jederzeit Unterstützung bei den internen Sozialdiensten holen. Diese können auch als Bindeglied zwischen den Räten und den Betriebsleitungen fungieren. Die Statuten der Werkstätten- und Wohnheimräte sind in der ARGO vorerst noch für diese vorformuliert worden. Es wird eine der Aufgaben der Räte sein, diese, wenn nötig auch mit Hilfe, inhaltlich zu überprüfen und in leichte oder einfache Sprache zu übertragen.
ARGO Werkstätte Davos als Vorreiter
Der erste Werkstätterat der ARGO besteht seit dem Sommer 2009 in der ARGO Werkstätte Davos. Seine Organisation und die Aufgaben haben sich seither kaum verändert, da die Erfahrungen sehr positiv sind. Die Räte gewährleisten nicht nur eine Mitsprache, sondern garantieren auch eine Mitbestimmung der betreuten Personen. Feste, Ausflüge und Anlässe werden von der den betreuten Personen noch mehr geschätzt, weil ihre Ideen und Wünsche einfliessen. Durch die Unterstützung werden die Fähigkeiten der Ratsmitglieder gestärkt. Die Erfahrung, etwas bewirken zu können, stärkt so auch ihr Selbstbewusstsein.
Empfehlung
Aus Sicht des Betriebs bedeutet die Einführung eines Werkstätte- / Wohnheimrates einen zusätzlichen Aufwand. Eine gute Begleitung der Räte ist sehr wichtig. Der Aufwand der Begleitung hängt stark von den Fähigkeiten der Ratsmitglieder ab. Bei der Begleitung der Räte ist es bspw. wichtig, die betrieblichen Rahmenbedingungen im Auge zu behalten und diese auch dem Rat transparent zu vermitteln.
UN-BRK-Artikel: 5, 8, 12, 16, 19, 21, 26, 27
Kontakt
ARGO Stiftung für Integration von Menschen mit Behinderung in Graubünden
Stiftung ARGO Bahnhofstrasse 3081 257 14 00
info@argo-gr.ch
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