Ein Bewohner·rat für Teilhabe und Mitbestimmung
In der BSZ Stiftung in Einsiedeln gibt es einen Bewohner·rat. Der Rat trifft sich einmal im Monat. Die Bewohnerinnen und Bewohner reden an den Treffen über Wünsche und Anliegen. Das Ziel ist: Die Bewohnerinnen und Bewohner bestimmen mehr mit. Und sie setzen Ideen um.
Die BSZ Stiftung will am Standort Einsiedeln die Selbstbestimmung und die Teilhabe fördern. Die Bewohnerinnen und Bewohner sollen mehr mitbestimmen und mehr mitgestalten. Dazu gibt es den Bewohner·rat.
Wie funktioniert der Bewohner·rat?
Die Rats·mitglieder treffen sich einmal im Monat. Sie reden am Treffen über Wünsche und Anliegen zum Wohnen und zum Arbeiten in der Stiftung BSZ. Oder sie reden darüber, was sie in der Freizeit machen wollen.
Die Rats·mitglieder entwickeln auch Ideen. Zum Beispiel wenn sie etwas verändern wollen. Oder wenn sie etwas Neues machen wollen.
Die Rats·mitglieder diskutieren über die Wünsche, die Anliegen und die Ideen. Sie überlegen zusammen: Was geht? Und was geht nicht?
Es gibt von jedem Treffen ein Protokoll. Alle Ideen stehen im Protokoll. Das Protokoll geht dann an die Leitung von der Stiftung und an alle Wohngruppen.
2 Betreuerinnen begleiten den Bewohner·rat. Sie haben folgende Aufgaben:
- Sie leiten die Treffen.
- Sie informieren über die Arbeit im Bewohner·rat.
- Sie schauen, dass alle im Rat ihre Meinung sagen können.
Welche Erfahrungen haben wir gemacht?
Wir von der Stiftung BSZ wollen die Teilhabe stärken. Das braucht Zeit. Wir müssen uns alle weiter·entwickeln. Und alle müssen bereit sein dazu. Die Rats·mitglieder und die Begleiterinnen müssen offen sein für alle Ideen. Und sie müssen Geduld haben.
Es braucht eine gute Organisation für die Treffen. Zum Beispiel braucht es Traktanden. Traktanden sind eine Liste mit Themen für das Treffen. So wissen alle Mitglieder, um was es beim Treffen geht.
Es braucht auch ein Protokoll von dem Treffen. Im Protokoll steht, über was die Rats·mitglieder geredet haben. Und was sie entschieden haben.
Die Traktanden und Protokolle helfen. So können die Rats·mitglieder die Treffen selbst gestalten. Sie brauchen weniger Begleitung.
Was ist unser Ziel?
Der Bewohner·rat soll Ideen und Projekte so gut wie möglich selbst umsetzen. Wichtig ist: Wie kann der Rat gute Entscheide finden? Dafür nutzen wir verschiedene Hilfsmittel.
Wie geht es weiter?
Der Rat soll sich öfters treffen. So können wir mehr gemeinsam arbeiten. In Zukunft soll es auch im Bereich Arbeit einen Rat geben: einen Arbeiter·rat. Auch andere Standorte von der BSZ Stiftung sollen einen Bewohner·rat aufbauen.
UN-BRK-Artikel 9: Alle Menschen haben ein Recht auf Information. Deshalb müssen Informationen für alle Menschen zugänglich sein. Artikel 19: Menschen mit Behinderung haben das Recht, selber zu entscheiden: Wo möchten sie leben? Und wie möchten sie leben? Menschen mit Behinderung haben auch das Recht, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Artikel 21: Alle Menschen haben das Recht auf eine eigene Meinung. Und alle haben das Recht, ihre Meinung zu sagen. Damit wir eine eigene Meinung haben können, brauchen wir Informationen. Deshalb müssen Informationen für alle Menschen zugänglich sein.
Kontakt
Eveline Heuss
BSZ Stiftung Frauholzstrasse 9041 817 43 06
eveline.heuss@bsz-stiftung.ch
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