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Inklusions·kommission von den Verbänden

Inklusions·kommission von den Verbänden
Foto: Matthias Spalinger

Viele Rechte für Menschen mit Behinderung aus der UN-BRK sind noch nicht umgesetzt. Das wollen die Verbände INSOS Schweiz, CURAVIVA Schweiz und VAHS Schweiz ändern. Deshalb haben sie den «Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK» gemacht. Darin stehen Ziele und Projekte für Institutionen und Verbände. Beim Aktionsplan haben Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter mitgearbeitet. Sie gehören zur Inklusions·kommission.

Wieso gibt es die Inklusions·kommission?

Das war den Verbänden wichtig: Betroffene Menschen sollen von Anfang an beim Aktionsplan mitarbeiten. Betroffen sind Menschen, die in einer Institution arbeiten oder wohnen. Damit erfüllen die Verbände auch die Forderung von den Selbstvertreter-Gruppen: «Nichts über uns ohne uns.»

Die 3 Verbände haben alle Selbstvertreter-Gruppen in der Schweiz zur Mitarbeit eingeladen. 40 Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter haben mit ihren Assistenz·personen an den Sitzungen teilgenommen. So konnten sie beim Aktionsplan mitreden und mitbestimmen.

Was hat die Inklusions·kommission gemacht?

Es gab 4 Workshops. An jedem Workshop haben die Mitglieder von der Inklusions·kommission ein anderes Thema besprochen. Das waren die Themen:

  • Teilhabe
  • Arbeitswelt
  • Lebensgestaltung
  • Bildung

Die Inklusions·kommission hat auch Delegierte bestimmt. Die Delegierten haben in einer nationalen Arbeitsgruppe mitgearbeitet.

Wie hat die Inklusions·kommission gearbeitet?

Die Projektleitung hat die Einladung und das Thema lange vor dem Workshop verschickt. So konnten sich alle gut auf den Workshop vorbereiten. Die Projektleitung hat die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gebeten: Schreibt eure Forderungen und Wünsche auf und bringt sie an den Workshop mit.


Am Workshop haben alle ihre Forderungen und Wünsche vorgestellt. Die Mitglieder der Inklusions·kommission haben danach alle Forderungen und Wünsche einem Thema zugeordnet. Dann haben sie die wichtigsten Themen weiter besprochen.


Am Schluss haben die Mitglieder gemeinsam eine Forderung aufgeschrieben. Zum Beispiel: «Wir fordern, dass die Verbände bis Ende 2020 beim Bund Abstimmungs·unterlagen in leichter Sprache erreichen.» Diese Forderung haben die Mitglieder bereits an die Bundeskanzlei geschickt. Es gab sogar schon ein Treffen mit der Bundeskanzlei.

Was hat die Inklusions·kommission erreicht?

Alle waren mit den Workshops zufrieden. Und alle haben sich gut vorbereitet. Deshalb haben die Mitglieder von der Inklusions·kommission schnell etwas erreicht. Sie haben nämlich 40 Forderungen zu verschiedenen Themen aufgeschrieben.

UN-BRK-Artikel: Präambel (Absatz o): Menschen mit Behinderung sollen bei für sie wichtigen Dingen mitreden und mitbestimmen.

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Institution:

INSOS, CURAVIVA, VAHS
Website

Kontakt

Matthias Spalinger

INSOS, CURAVIVA, VAHS Beitenwil / Postfach
3113 Rubigen

031 838 11 29
matthias.spalinger@vahs.ch

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