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Mitbestimmung | Basel-Stadt

Inklusive Workshops zur UN-BRK

Foto: Stiftung Rheinleben
Foto: Stiftung Rheinleben

Wir müssen unsere Rechte kennen. Nur dann können wir mitbestimmen und mitmachen. Die Stiftung Rheinleben macht darum Workshops zur UN-BRK. Die Workshops sind inklusiv: für Menschen mit und ohne Beeinträchtigung. Die Klientinnen und Klienten arbeiten auch mit bei den Angeboten von der Stiftung.

Die Stiftung Rheinleben arbeitet mit der Organisation peerwärts zusammen. Peerwärts bietet Beratung zum Thema Peer-Arbeit. Peer ist Englisch und bedeutet: gleichwertig. Die Idee ist: Jemand hat eine Krise oder eine schwierige Lebens·situation überstanden. Die Person kann dank der Erfahrung andere Personen in den gleichen Situationen unterstützen.

Was machen wir?

Die Stiftung Rheinleben und peerwärts machen Workshops. Die Workshops sind für Klientinnen und Klienten und für Fachpersonen. Das Thema ist die UN-BRK. Die Workshops haben 3 Teile. 

Teil 1: Informations·workshop

Der erste Workshop ist für Klientinnen und Klienten. Sie erfahren mehr über die UN-BRK. Sie reden über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Und sie überlegen, wie sich die Rechte auf den Alltag auswirken.

Teil 2 und 3: inklusive Workshops

Der zweite und der dritte Workshop sind inklusiv. Klientinnen und Klienten und Fachpersonen reden darüber, wie die Stiftung Rheinleben die UN-BRK umsetzen kann. Hier geht es um die Angebote. Wie kann die Stiftung Rheinleben die Angebote verbessern? Welche neuen Angebote braucht es? Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer reden auch über Vorschläge. Und sie erarbeiten zusammen Ideen.

Wir machen auch eine Broschüre. In der Broschüre

  • erklären wir wichtige Wörter
  • schreiben wir unsere Erfahrungen auf
  • zeigen wir gute Beispiele

Die Broschüre ist wie eine Brücke. Sie verbindet die Rechte mit dem Alltag von den Klientinnen und Klienten.

Was haben wir erreicht?

Die Klientinnen und Klienten denken über die UN-BRK nach. Sie wissen mehr über ihre Rechte. Und die Klientinnen und Klienten wirken aktiv mit bei den Angeboten.

Das haben wir erreicht:

Erste Ideen für Mitwirkung

Es gibt einfache und konkrete Ideen. Die Ideen zeigen, wie Mitwirkung möglich ist. Zum Beispiel reden die Klientinnen und Klienten von Anfang an mit bei der Freizeitplanung. Oder die Klientinnen und Klienten sagen ihre Meinung zum Beratungs·angebot.

Wechsel zwischen Angeboten

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfahren mehr über andere Angebote von der Stiftung Rheinleben. Sie haben den Mut, etwas Neues zu probieren. Die Workshops fördern den Wechsel zwischen den Angeboten.

Nicht für die Beeinträchtigung schämen

Die Gesellschaft denkt negativ über psychische Beeinträchtigungen. Viele Klientinnen und Klienten sagen: «Ich schäme mich für meine psychische Beeinträchtigung. Ich kann deshalb weniger gut am Leben der Gesellschaft teilhaben.»

Weitere Erfahrungen sind:

Psychische Beeinträchtigung sichtbar machen

Die UN-BRK sagt wenig über psychische Beeinträchtigung. Es gibt nur wenig Informationen für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung. Die Artikel der UN-BRK sind in einer Rechtssprache geschrieben. Sie ist kompliziert. Die Informationen in Leichter Sprache sind zu einfach. Viele Bilder zur UN-BRK zeigen Menschen mit Behinderungen, die man sieht. Eine psychische Beeinträchtigung sieht man aber nicht. Deshalb haben wir die Broschüre gemacht. Viele Menschen in und ausserhalb der Stiftung interessieren sich für die Broschüre.

Vorurteile und Ängste abbauen

Niemand darf wegen einer psychischen Beeinträchtigung ausgegrenzt werden. Niemand soll wegen der psychischen Beeinträchtigung schlecht über die Person denken. Die Fachpersonen sehen in den Workshops: Die Menschen müssen anders denken über psychische Beeinträchtigungen. Die UN-BRK will Barrieren abbauen. Die Barrieren bei einer psychischen Beeinträchtigung sind Vorurteile und Ängste. Diese Barrieren müssen wir abbauen.

Wie geht es weiter?

Wir machen mehr Workshops. Wir ergänzen die Broschüre. Wir schreiben alle Erfahrungen auf. Und das, was wir gelernt haben.

Ende 2023 gibt es eine Veranstaltung. Die Abteilungen stellen einander die Erfahrungen vor. Und sie erzählen, was sie weiter planen. Die wichtige Frage ist dann: Was müssen wir in der Stiftung Rheinleben ändern? Damit unsere Klientinnen und Klienten immer mitreden und mitbestimmen können.

UN-BRK Artikel 3: Jeder Mensch ist viel wert. Und jeder Mensch darf so sein, wie er ist. Jeder Mensch soll an der Gesellschaft teilnehmen können. Und jeder Mensch ist anders. Niemand darf ausgegrenzt werden, weil er anders ist. Artikel 8: Alle Menschen sollen mehr darüber wissen, was Menschen mit Behinderung leisten können. Und wie sie mitwirken können. Artikel 19: Menschen mit Behinderung haben das Recht, selber zu entscheiden: Wo möchten sie leben? Und wie möchten sie leben? Menschen mit Behinderung haben auch das Recht, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Artikel 24: Alle Menschen haben das Recht auf Bildung.

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Institution:

Stiftung Rheinleben
Website

Kontakt

Daniela Rothenfluh

Stiftung Rheinleben Clarastrasse 6
4058 Basel

daniela.rothenfluh@rheinleben.ch

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