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Ein sicht- und greifbares Ergebnis gelungener Teilhabe in der BSZ Stiftung ist die Ausgabe 4/2018 der Hauszeitung «Zur Sache». Die Redaktion öffnete ihre Türen und gab die Feder für einmal aus der Hand. Eine Gruppe von Mitarbeitenden aus den verschiedenen Bereichen und Standorten bestimmte die Themen mit und ging auf Recherche. Entstanden ist eine abwechslungsreiche Ausgabe mit einem neuen Blick.
13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellten mit Unterstützung von ein paar wenigen Fachpersonen eine Ausgabe der Hauszeitung «Zur Sache» auf die Beine. Sie bestimmten in einer Redaktionssitzung zusammen die Themen und verteilten diese auf 12 Seiten. In drei Gruppen machten sich die Teilnehmenden anschliessend an die Umsetzung. Sie waren als Reporter unterwegs, mussten die Informationen einholen und sich an Abgabetermine halten.
Teilhabe ernst genommen
Die BSZ Stiftung im Kanton Schwyz nahm im Rahmen eines Strategieprojekts die UN-BRK unter die Lupe. Eine Delegation von 40 Personen mit und ohne Beeinträchtigungen und von internen und externen Fachstellen prüfte die Arbeit der BSZ Stiftung im Licht der Menschenrechte.
Willi A. Frank, Geschäftsführer und Leiter des Projekts konnte 2018 das erfreuliche Fazit präsentieren: Die Unternehmenswerte und die agogische Grundhaltung der Stiftung decken sich weitestgehend mit den Forderungen der UN-BRK nach Teilhabe am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben. Auch festgestellt wurde, dass in vielen Bereichen der BSZ Stiftung Teilhabe bereits selbstverständlich im Alltag gelebt wird. Durch die zunehmende Zahl an Mitarbeitenden mit psychischen Beeinträchtigungen ist die Stiftung jedoch mit neuen Bedürfnissen der Mitsprache konfrontiert.
Ganz nach dem Motto «nicht über, sondern mit den Menschen reden» wurden daraufhin weitere Massnahmen wie z. B. die erweiterte Redaktion der Hauszeitung «Zur Sache» entwickelt und umgesetzt.
Auf Augenhöhe
Auch an Führungstreffen und Fachveranstaltungen werden seither Mitarbeitende und Bewohnerinnen und Bewohnern eingeladen, um aktiv mitzuwirken und ihre Bedürfnisse bzgl. Barrierefreiheit darzulegen. Oft zeigt sich bei diesem Austausch, dass nicht die körperlichen Einschränkungen das Thema sind, sondern der gesellschaftliche Umgang mit den psychischen, nicht sichtbaren Beeinträchtigungen.
Leitsatz der BSZ-Stiftung
UN-BRK-Artikel: Die Grundsätze dieses Übereinkommens sind die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft (Art. 3c).
Kontakt
Eveline Heuss
BSZ Stiftung Frauholzstrasse 9041 817 43 06
eveline.heuss@bsz-stiftung.ch
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