Integrative Arbeitsplätze bei Partnern
Seit über 10 Jahren arbeiten wir erfolgreich mit Partner·betrieben zusammen. Zum Beispiel mit der Migros, mit IKEA oder mit Schneider Recycling. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten bei diesen Betrieben. Und sie tragen die Arbeitskleidung von den Betrieben. Job-Coaches begleiten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Welche Vorteile haben integrative Arbeitsplätze?
Integrative Arbeitsplätze haben für alle Vorteile.
Vorteile für die betroffenen Menschen
Menschen mit einer Beeinträchtigung können am Arbeitsleben teilnehmen. Das hat für sie eine grosse Bedeutung.
Zum Beispiel weil sie Geld verdienen. Mit ihrem Lohn können unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Lebenskosten selber bezahlen. Und sie können Geld für sich ausgeben.
Die Arbeit bedeutet für diese Menschen auch Selbständigkeit und Unabhängigkeit. Und sie machen eine sinnvolle Arbeit.
Vorteile für Betriebe
Die Betriebe erhalten eine Arbeitskraft. Und sie setzen sich für die Chancengleichheit ein.
Was braucht es für integrative Arbeitsplätze?
4 Dinge sind wichtig. Dann gelingt die Arbeits·integration.
- Wir erledigen alle administrativen Aufgaben für den Partnerbetrieb.
- Der Betrieb muss seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren. Wichtig ist: Alle müssen vom Projekt überzeugt sein.
- Der integrative Arbeitsplatz muss für den Betrieb einen Nutzen haben. Der Aufwand darf deshalb nicht zu gross sein. Sonst bietet der Betrieb den integrativen Arbeitsplatz vielleicht nicht mehr an.
- Es braucht eine gute Begleitung. Dafür braucht es gute Job-Coaches. Sie können alle Beteiligten bei Problemen sofort unterstützen.
Was macht ein Job-Coach?
Ein Job-Coach besucht den Betrieb immer wieder. Er möchte von allen wissen: Wie läuft es? Gibt es Probleme? Was kann man verbessern?
Auch das ist wichtig: Der Job-Coach spricht mit allen über die Erfolge.
Partner·betriebe vom Werkheim Uster
Mit diesen Betrieben arbeitet das Werkheim Uster zusammen:
- Migros
- IKEA
- Schneider Umweltservice
- Lüchinger Schmid
- Meier Garten-Center
- Gemeinde Maur
- Brunner Schreinerei
- Saviva
UN-BRK-Artikel: Art. 27: Menschen mit Behinderung sollen arbeiten und Geld für ihre Lebenskosten verdienen können. Deshalb müssen sie Zugang zum Arbeitsmarkt haben.
Kontakt
Jürg Imhof
Werkheim Uster Friedhofstrasse 3a044 943 17 00
info@werkheim-uster.ch
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